Funkzeugnisse
Keine PC Simulation, wie vielfach üblich!
Als eine von wenigen Schulen bieten wir Ihnen eine hochqualitative Ausbildung auf original UKW-/GW-/KW- Funkgeräten. Auch die Abschlussprüfung für das von Ihnen angestrebte Funkzeugnis findet an einem solchen Gerät statt.
Binnenfunkzeugnis für UKW Sprechfunk
Auch für den Binnenbereich wird ein Sprechfunkzeugnis benötigt, das UBI.
Dieses Sprechfunkzeugnis berechtigt zur Teilnahme am Schleusenfunk und ermöglicht zudem Informationen zur Schiffsicherheit und zu Hochwasserständen zu erhalten.
Für den Küsten- und Seebereich gibt es das eingeschränkte Funkbetriebszeugnis
SRC-Short-Range-Certificate bzw. das uneingeschränkte Funkbetriebszeugnis
LRC-Long-Range-Certificate.
WICHTIG: Wenn ein UKW Sprechfunkgerät an Bord eines Bootes auf Binnengewässern genutzt wird, berechtigt es allerdings nicht zur Teilnahme am Seefunk!
Seefunkzeugnisse für UKW, GW/KW, Satelitenfunk
In Deutschland
Seit August 2005 gilt für den verantwortlichen deutschen Schiffsführer, dass er ein Funkbetriebszeugnis entsprechend der Ausrüstung des Schiffes besitzen muss.
Demnach handelt der Schiffsführer ordnungswidrig, wenn nicht entsprechend der funktechnischen Ausrüstung des Sportfahrzeugs eine Befähigung zur Teilnahme am mobilen Seefunkdienst vorliegt (LRC oder SRC).
In der Praxis bedeutet dies, dass alle deutschen Schiffsführer, ob mit Sportbootführerschein See (SBF-See), Sportküstenschifferschein (SKS), Sportseeschifferschein (SSS) oder Sporthochseeschifferschein (SHS), ohne Funkbetriebszeugnis ordnungswidrig handeln. Dies wird ab Januar 2010 mit einem Verwarnungsgeld von mind. 150,- Euro geahndet.
Im Ausland
Auch ausländische Vercharterer werden diesen Nachweis verlangen müssen, der im Heimatland vorgeschrieben ist. Somit sind deutsche Charterer auch im Ausland verpflichtet, ein Funkbetriebszeugnis zu besitzen. Zudem besteht bereits in einigen Ländern eine eigene nationale Bestimmung zu einer Funkzeugnispflicht, beispielsweise in Kroatien.
Die meisten Yachten im Mittelmeer und auf der Ostsee sind mit UKW-Sprechfunk ausgerüstet, so dass der SRC hier anzuraten ist.
Ist das Schiff mit einer GW-/KW-Anlage ausgerüstet, wird der LRC erforderlich.
Für den Binnenbereich (z.B. Main und Rhein) gilt das UBI-Sprechfunkzeugnis, das den Schleusenfunk und Informationen zur Schiffsicherheit und zu Hochwasserständen enthält.
Dieses Sprechfunkzeugnis muß zusätzlich zum Seefunkzeugnis erworben werden.