Anforderungen

Die Anforderungen zu den Bootsführerscheinen sind überschaubar. Welche Voraussetzungen erfüllt werden müssen:

 

SBF - Sportbootführerschein
  • Mindestalter unter Segel 14 Jahre (13 Jahre und 9 Monate am Tag der Zulassung), mit Antriebsmaschine 16 Jahre (15 Jahre und 9 Monate am Tag der Zulassung)
  • „Tauglichkeitsnachweis“ als Nachweis der medizinischen Tauglichkeit, insbesondere für ausreichendes Sehvermögen (ggf. mit Sehhilfe), ausreichendes Farbunterscheidungsvermögen sowie ausreichendes Hörvermögen (ggf. mit Hörhilfe). Ein durch Prüfung erworbener Sportbootführerschein ersetzt den Tauglichkeitsnachweis bei einer Prüfung zum Erwerb des Sportbootführerscheins für einen anderen Geltungsbereich oder eine andere Antriebsart, sofern er zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht älter als ein Jahr ist.
  • Vorlage eines gültigen Kfz-Führerscheins oder Führungszeugnisses. Auf die jeweilige Vorlage wird bei Minderjährigen verzichtet.

 

SKS - Sportküstenschifferschein
  • ab 16 Jahren
  • Besitz des SBF-See
  • Nachweis von 300 Seemeilen auf Yachten mit der jeweiligen Antriebsart in Küstengewässern
  • Pflichtaufgaben :
    Das Rettungsmanöver unter Segel und als zweites das Rettungsmanöver mit Maschinenunterstützung
    Beide Manöver (unter Segel und mit Maschinenunterstützung) müssen gefahren und mindestens im zweiten Versuch mit ausreichendem Ergebnis ausgeführt werden. Sie dürfen nicht zu einem Manöver zusammengefasst werden.
    Manöver mit Antriebsmaschine, Anlegen mit Antriebsmaschine; Ablegen mit Antriebsmaschine
    Manöver unter Segel,  Wenden, Halsen, Q-Wende, Beidrehen/Beiliegen

    Sonstige Aufgaben:
    Seemannschaft/Fertigkeiten; Sicherheitseinweisung, Notrolle, Handhabung Lifebelt und Lifeline, Anwenden von Leinen beim An- oder Ablegen
    (Spring, Vor- und Achterleine, Leine auf Slip), Wetterkunde, Ablesen der Wetterinstrumente Thermometer und Barometer, Beurteilen der Wetterlage am Ort und zum Zeitpunkt der Prüfung, Navigation, Bestimmung des Schiffsortes, Absetzen, Bestimmen und Umwandeln von Kursen, Arbeiten mit einem Empfänger für ein satellitengestütztes Funknavigationsverfahren, Arbeiten mit dem Steuerkompass oder Handpeilkompass, Motor, elektrische Anlage und Gasanlage, Kontrolle und Bedienung.
    Seemannschaft/Manöver; Mit Antriebsmaschine: Drehen und/oder Aufstoppen auf engem Raum, Vorbereitung der Yacht für das Ein- und Auslaufen, Durchführen eines Ankermanövers, Unter Segel: Segelsetzen/Segelbergen in Fahrt, Einreffen und/oder Ausreffen in Fahrt, Aufschießer fahren.

 

SSS - Sportseeschifferschein
  • ab 16 Jahren
  • Besitz SBF See
  • Nachweis von 1.000 Seemeilen nach Erwerb des SBF mit dem Geltungsbereich Seeschifffahrtsstraße als Wachführer oder dessen Vertreter (davon mindestens 500 Seemeilen vor der theoretischen Prüfung) oder 700 Seemeilen nach Erwerb des SKS auf Yachten im Seebereich

 

SHS - Sporthochseeschifferschein
  • ab 18 Jahren
  • Besitz Sportseeschifferschein (SSS)
  • Nachweis von 1000 Seemeilen auf Yachten im Seebereich (nach Erwerb SSS) als Wachführer. Davon mindestens 500 Seemeilen vor der ersten Teilprüfung

 

Funkzeugnisse SRC - UBi
  • Mindestalter: 15 Jahre (14 Jahre plus 9 Monate am Tage der Prüfung)

 

Funkzeugnis LRC
  • Mindestalter: 18 Jahre (17 Jahre plus 9 Monate am Tage der Prüfung)

 

Pyroschein FKN
  • Mindestalter: 16 Jahre
  • Besitz eines amtlichen Sportbootführerschein SBF See oder eines sonstigen anerkannten Befähigungsnachweises zum Führen von Wassersportfahrzeugen